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Soziale Entwicklung fördern mit der DIAKONIE STIFTUNG

Es gibt viele gute Gründe, warum sich Menschen für die Allgemeinheit einsetzen und soziale Verantwortung übernehmen wollen:  Dankbarkeit für das eigene Glück, Mitgefühl, Nächstenliebe oder aber einfach der Wunsch, sich mit eigenen Mitteln für Schwache stark zu machen.
Die vielfältigen sozialen Aufgaben in unserer Gesellschaft können wir nur gemeinsam bewältigen und wir hoffen dabei auf die Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger, die vor Ort mithelfen.
Mit unserer Stiftung wollen wir die diakonische Arbeit in Schleswig-Holstein nachhaltig fördern.
Die Stiftung bietet Stifterinnen und Stiftern eine große Auswahl an Möglichkeiten, diakonische Einrichtungen, Projekte und Initiativen direkt zu unterstützen.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die Stiftung oder treten Sie gleich mit uns in Kontakt.

Fühlen Sie sich herzlich Willkommen bei uns.
Ihre

  • Gerhard Ulrich
  • Petra Thobaben

Was wir fördern

„Behinder mich nicht!“
Das soziale Online-Netzwerk der Diakonie.
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„Engel weinen nicht“
Ein Theaterstück thematisiert Missbrauch an Kindern.
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Winternotprogramm
DiakonieStiftung überreicht Schecks an Einrichtungen für obdachlose Menschen.
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Öffnet internen Link im aktuellen FensterUnterstützen Sie jetzt unsere wichtigen Projekte.

Der Vorstand

Roland Schlerff, Dipl.-Volkswirt
Petra Thobaben, Landespastorin
Bernd Hannemann, Dipl.-Sozialökonom

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Das sagen andere über uns:

"Diakonie bedeutet für uns den Schwachen zu helfen – im Sinne christlicher Nächstenliebe.
Deshalb unterstützen wir die DIAKONIE STIFTUNG Schleswig-Holstein!"

Erika Böge und Hans-Harro Hansen,
Sigge-Paulsen-Stiftung, 2010

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Warum stiften?

Grundgedanke des Stiftens ist die dauerhafte Bindung von Bar- und Sachvermögen zur nachhaltigen Verwirklichung förderungswürdiger Zwecke. Das faszinierende am Stiftungsgedanken ist etwas von Dauer schaffen zu können, gesellschaftliche Entwicklung zu gestalten und auch langfristig Verantwortung zu übernehmen. 
Stiften ist in verschiedenen Formen möglich, von einer Zustiftung über die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung bis hin zur Gründung einer rechtlich selbstständigen Stiftung; auch schon mit geringeren Zuwendungen – z. B. im Rahmen einer Zustiftung – kann ein wirksamer Beitrag geleistet werden.
Mit der dauerhaften Übertragung von Vermögen wird das Grundstock-Vermögen einer Stiftung gebildet bzw. erhöht. Dieses Vermögen darf grundsätzlich nicht angetastet werden, ist also dauerhaft zu erhalten. Die Erträge aus diesem Vermögen werden dann zur Verwirklichung der – in der jeweiligen Satzung – festgelegten Zwecke verwendet.
Eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung ist auch zur Annahme von Spenden berechtigt; anders als Zustiftungen und Stiftungen sind Spenden – wie die Zweckerträge aus dem gebildeten Vermögen – zeitnah für die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung zu verwenden.
Stiften schafft dauerhafte Grundlagen und erweitert die Möglichkeiten zur Hilfe!
Gehen Sie mit uns stiften?

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