Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO)
Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Erziehung, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des §53 der Abgabenordnung (AO).
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen und Projekten, die einen Beitrag zur Erziehung junger Menschen in Schleswig-Holstein leisten; dies kann zum Beispiel erfolgen durch die Bereitstellung von Mitteln
-für entsprechende Schulungs- und Bildungsangebote
-zur Stärkung von Selbsthilfebemühungen, wie zum Beispiel der Errichtung von Selbsthilfegruppen und der Durchführung regelmäßiger Gruppenangebote
-zur Durchführung von Hilfsangeboten für Kinder aus betroffenen Familien
-zur Stärkung von Selbsthilfebemühungen, wie z.B. der Errichtung von Selbsthilfegruppen und der Durchführung regelmäßiger Gruppenangebote
Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen nicht zu.
Mit der Heinz-Wege-Stiftung möchte ich einen Beitrag zur Förderung einer Werte orientierten Erziehung junger Menschen in Schleswig- Holstein leisten. In besonderer Weise liegen mir die christlichen Grundwerte am Herzen und ich möchte deshalb Maßnahmen und Projekte fördern, die in diesem Sinne erzieherisch und missionarisch wirken.
Darüber hinaus ist es mein Wunsch, Hilfe suchende Menschen aus Schleswig-Holstein, die z.B. durch eine Suchterkrankung in eine Existenz bedrohende Notlage geraten sind, bei der Bewältigung dieser Lebenslage zu unterstützen
Vorstand: Heinz Wege, Ann-Kristin Gill, Henrik Schulze, Heiko Naß, Bernd Hannemann