Hempels Stiftung
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zwecke der Stiftung sind die Förderung des Wohlfahrtswesens und die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des §53 der Abgabenordnung (AO).
- Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- unmittelbare finanzielle Hilfen für hilfsbedürftige Personen in Schleswig-Holstein zur Überwindung von Armut und sozialer Ausgrenzung
- durch die Förderung von Maßnahmen und Projekten, die unverschuldet in Not geratenen Menschen helfen, sie Folgen einer Notlage zu überwinden; dies kann z.B. erfolgen durch die Bereitstellung von Mitteln
-zur Durchführung von Hilfsangeboten für betroffene Personen
-zur Stärkung von Selbsthilfebemühungen, wie z.B. der Errichtung von Selbsthilfegruppen und der Durchführung regelmäßiger Gruppenangebote. Insbesondere die Aktivitäten des Vereins HEMPELS e.V. in Kiel sollen gefördert werden.
- die Gewährung von Hilfsdarlehen (Co-Finanzierung) an Personen und/oder Einrichtungen zur Realisierung von Projekten und Vorhaben, die aus Armit und sozialer Ausgrenzung herausführen. Die Vergabe von Darlehen wird durch Vergaberichtlinien geregelt.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen nicht zu.
- Die Stiftung ist unter Beachtung der VOrschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Stiftungszwecks dienen.
Vorstand: Joachim Tein, Catharina Paulsen, Heiko Nass, Bernd Hannemann