Margret-Schmieding Stiftung

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zwecke der Stiftung sind die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten sowie der selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von §53 der Abgabenordnung (AO)

Scheckübergabe: Stifter Hartmut Mordhorst im Foto links. Foto: Henze

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen und Projekten, die Opfern von Straftaten helfen, die Folgen einer Straftat zu Überwinden; dies kann z.B. erfolgen durch die Bereitstellung von Mitteln
-für psychosoziale Beratungs- und hilfsangebote
-zur Stärkung von Selbsthilfebemühungen, wie z.B. der Errichtung von Selbsthilfegruppen und der Durchführung regelmäßiger Gruppenangebote.

  • Maßnahmen und Projekten, die unverschuldet in Not (z.B. durch Überschuldung oder Suchterkrankung) geratenen Menschen und obdachlosen Menschen helfen, die psychosozialen Folgen einer Notlage zu überwinden; dies kann z.B. erfolgen durch die Bereitstellung von Mitteln

-zur Durchführung von Hilfsangeboten für Kinder aus betroffenen Familien

-zur Stärkung von Selbsthilfebemühungen, wie z.B. der Errichtung von Selbsthilfegruppen und der Durchführung regelmäßiger Gruppenangebote

  • Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen nicht zu.

Die Stiftung ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Stiftungszwecks dienen

Vorstand: Hartmut Mordhorst, Heiko Naß, Bernd Hannemann