Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätigen Handelns gemäß § 53 AO und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht
-durch die Unterstützung einzelner Bahnhofsmissionen und Gewinnung ehrenamtlicher MithelferInnen in der täglichen Arbeit der Bahnhofsmission
-durch die Bereitstellung von Sach- und Finanzmitteln zum Zwecke der unmittelbaren Versorgung der Bedürftigendurch die Bereitstellung von Sach- und Finanzmitteln bei der Errichtung und Einrichtung einzelner Bahnhofsmissionen
durch die fachliche und finanzielle Hilfe zur Fortbildung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
durch die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit der Bahnhofsmission
dadurch, dass die Stiftung Mittel beschafft und diese anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorstehend genannten steuerbegünstigen Zwecke weiterleitet.
-Die Stiftung kann auch weitere Maßnahmen unter Beachtung der steuerrechtlichen Anforderungen gemäß §§ 51 ff AO durchführen, die zur Verwirklichung des Stiftungszwecks geeignet sind.
Mit der Stiftung Bahnhofsmission Schleswig- Holstein möchten wir die Ziele und Aufgaben der Bahnhofsmission in Schleswig-Holstein fördern zum Wohle von Menschen in besonderen Lebenslagen, denen wir auf Bahnhöfen begegnen.
Vorstand: Diana Marschke, Heinrich Deicke, Kay-Gunnar Rohwer, Wiebke Turkat, Bernd Hannemann, Jann-Thorge Thöming