Udo und Irmgard Bruhn- Stiftung

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnungm

Zwecke der Stiftung sind: die Förderung mildtätigen Handelns für Hilfe bedürftige Menschen -im Sinne des §53 der Abgabenordnung (AO)- in besonderen Lebenslagen.

  • die Förderung der Jugendhilfe
    • die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, und
    • die Förderung des Wohlfahrtswesens
  • Diese Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht

zu 2.2a durch die Gewährung von Sach- und Finanzmitteln für Hilfe bedürftige Menschen in besonderen Lebenslagen.

zu 2.2 b-d durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften.

  • Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen nicht zu.

Mit der Udo und Irmgard Bruhn-Stiftung möchten wir Kinder und Jugendliche in besonderen sozialen Lebenslagen unterstützen und damit für diese Zielgruppe einen Beitrag für ein Leben in Würde leisten. In besonderer Weise liegt uns die Hilfe für benachteiligte Kinder aus sozial belasteten Familien am Herzen; ihnen das Gefühl der Wertschätzung und Geborgenheit zu geben, ist uns ein wichtiges Anliegen. In ausgewählten Fällen können -zur Überwindung einer nachgewiesenen Notlage- auch direkte finanzielle Hilfen an Einzelpersonen gewährt werden.

  • Das zur Verfügung gestellte Grundstockvermögen ist -soweit wie möglich- in seinem Bestand zu erhalten. Die Förderung soll insbesondere in unserer Heimatregion erfolgen.

Vorstand: Irmgard Bruhn, Ingelene Bruhn, Jan Bruhn, Kay-Gunnar Rohwer, Bernd Hannemann