Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätigen Handelns für Hilfe bedürftige Menschen in besonderen Lebenslagen im Sinne des §53 AO und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der ambulanten und teilstationären Behandlung im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Diakonissenkrankenhaus in Flensburg. Unterstützt werden ausschließlich Projekte, die nicht Teil der Krankenhausvergütung sind.
Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die:
-Organisation und Unterstützung einer umfassenden Behandlung und Begleitung des Patienten gemeinsam mit seinem sozialen Umfeld
-Förderung des Dialogs zwischen allen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie beteiligten Gruppen (z.B. Jugendhilfe)
-Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit über die Möglichkeiten der Kinder- und Jugendpsychiatrie
-Förderung der EInrichtung (Villa Paletti), des Ausbaus und der Vernetzung von ambulanter und teilstationärer Versorgung
-Unterstützung und Durchführung von Fort- und Weiterbildung von Angehörigen, des Fachpersonals und der ehrenamtlichen Helfer in Medizin und Pflege
Die Stiftung kann auch weitere Maßnahmen unter Beachtung der steuerrechtlichen Anforderungen gemäß §§51 ff AO durchführen, die zur Verwirklichung des Stiftungszwecks geeignet sind.
Mit der Villa Paletti möchten wir die Ziele und Aufaben der Kinder- und Jugendpsychiatrie Villa Paletti in Flensburg fördern zum Wohle von Patienten und ihres sozialen Umfeldes.
Vorstand: Hans-Jürgen Strufe, Heinz-Georg Löffler, Ulrich Kruse, Heiko Naß, Bernd Hannemann