Bereits zum siebten Mal wird in diesem Jahr der Stifterpreis Schleswig-Holstein, unter Schirmherrschaft von Ministerpräsident Daniel Günther, vergeben. Mit diesem Preis werden Stiftungen ausgezeichnet, die in Schleswig-Holstein ihren Sitz haben und sich auf kulturellem, sozialem und anderen Gebieten beispielhaft um die Belange des Gemeinwohls verdient gemacht haben. Der Preis richtet sich dabei insbesondere, aber nicht ausschließlich, an junge, bereits einige Jahre aktive Stiftungen, deren sicht- und greifbare Erfolge mit dem Preis, der insgesamt mit 10.000 Euro dotiert ist, prämiert werden.
Das Kriterium für die Preisvergabe ist die Tätigkeit und nicht der reine Zweck der Stiftung. Deshalb sind vor allem Bewerbungen solcher Stiftungen aussichtsreich, die ihre satzungsgemäße Zweckverwirklichung bereits mindestens zwei volle Jahre verfolgen.
Dotiert ist der Preis mit 10.000 Euro, von denen 5.000 Euro an den ersten Platz vergeben werden und weitere 3.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro an den zweiten und dritten Platz. Das Preisgeld ist zur Verwendung für die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftungen bestimmt.
Teilnahmeberechtigt ist jede rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt und ihren Sitz und Wirkungskreis in Schleswig-Holstein hat.
Die Verleihung der Preise erfolgt am 28. November 2025 um 16 Uhr im Alten Stahlwerk Business & Lifestyle Hotel in Neumünster durch Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack und Landespastor Heiko Naß, als Vorsitzender des Stiftungsrates.
Die Ausschreibung zum Stifterpreis Schleswig-Holstein 2025 kann über diesen Link abgerufen werden. Der Stiftungsrat freut sich auf Ihre Bewerbung. whe